Einfach und unkompliziert zu AVIA wechseln

Durch die Lieberalisierung der Energiemärkte können Sie Ihren Erdgasanbieter frei wählen. Damit sind Sie nicht länger an ihren örtlichen Versorger gebunden, sondern können unkompliziert zu AVIA Erdgas wechseln.

Weitere hilfreiche Tipps vor dem Wechsel zu AVIA Erdgas:

Soforthilfe Dezember für Kunden bei Gas

Der Bundesrat hat am 14.11.2022 final dem Gesetz der Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme zugestimmt. In den folgenden Abschnitten werden die Entlastungen und Auswirkungen für Kunden erläutert.

Unsere Kunden werden für den Dezember 2022, aufgrund des oben genannten Gesetzes folgendermaßen entlastet.

Wer bekommt die geplanten Entlastungen?

  1. Die Entlastungen gelten für alle SLP-Kunden (normale Haushaltskunden)
  2. Die Entlastungen gelten für RLM-Kunden bis zu einem Verbrauch von 1.500.000 kWh oder auswählte RLM-Kunden mehr als 1.500.000 kWh (Vermieter mit mehreren Wohnungen)

Wie hoch ist die Entlastung?

Hier muss zwischen der vorläufigen und der tatsächlichen Entlastung unterschieden werden.

  1. Vorläufige Entlastung
    • Zunächst werden wir den Dezember Abschlag nicht einziehen. Sollten Sie Ihren Abschlag selbst überweisen, ist dies für den Dezember 2022 nicht notwendig. Falls Sie aus Versehen den Abschlag für Dezember 2022 überweisen, erstatten wir Ihnen den Abschlag zurück.
    • Freiwillig geleistete Zahlungen Ihrerseits werden im Rahmen der Jahresrechnung 2022 berücksichtigt.
  2. Tatsächliche Entlastung
    • Ihr tatsächlicher Entlastungsbetrag errechnet sich wie folgt:

      Geschätzter Jahresverbrauch 2022 (Basis September 2022) in kWh * Arbeitspreis in Cent/kWh gültig im Dezember 2022/ 12

    • Der tatsächliche Entlastungsbetrag kann von Ihrem Dezember-Abschlag abweichen. Die Verrechnung erfolgt automatisch im Rahmen der Jahresrechnung 2022.

Was muss ich als Kunde tun?

Für Sie als Kunden besteht grundsätzlich kein Handlungsbedarf. Sollten Sie Ihren Abschlag monatlich selbsttätig überweisen, kann dies für den Dezember 2022 entfallen.

Mehrwertsteuersenkung auf Gas

Um Verbraucher angesichts der Mehrkosten für Gas zu entlasten, hat die Bundesregierung die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch von 19 auf 7 Prozent beschlossen. Die Steuersenkung auf sieben Prozent wird zeitlich begrenzt vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 gelten.

Bei einer Preisänderung durch Ihren bisherigen Anbieter können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Damit haben Sie unabhängig von einer etwaig vereinbarten Laufzeit das Recht, den Vertrag mit Ihrem bisherigen Versorger entsprechend der Frist von einem Monat zum Monatsende außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.

Das Sonderkündigungsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, sich am Markt zu informieren und problemlos und kurzfristig Ihren Gasanbieter zu wechseln.

Wenn Sie die AVIA Tarife mit Ihrem bisherigen Tarif vergleichen möchten, sollten Sie zunächst Ihren Erdgasverbrauch ermitteln. Beachten Sie bitte, dass Sie für den Preisvergleich Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh) heranziehen. Ihren Verbrauch finden Sie auf Ihrer bisherigen Gasrechnung. Sollten Sie Ihren Verbrauch in Kilowattstunden nicht wissen, dann nutzen Sie den Schiebregler im AVIA Tarifrechner zur Ermittlung Ihres Verbrauchs auf die zu beheizende Wohn-/Nutzfläche.

Ein Vergleich mit Ihrem bisherigen Gasanbieter ist mit dem AVIA  Tarifrechner besonders einfach. Allerdings sind nicht allein die Gaspreise entscheidend. Sie sollten auch die Vertragskonditionen genau vergleichen. Vertragsbestandteile wie Laufzeiten und Kündigungsfristen sind ebenso wichtig. Unsere Gastarife bieten Ihnen faire Preise und attraktive Konditionen!

Sie berechnen sich mit Hilfe unseres Tarifrechners Ihr individuelles Erdgasangebot. Hierzu benötigen Sie lediglich Ihre Lieferadresse sowie den ungefähren Jahresverbrauch in Kilowattstunden. Sagt Ihnen unser Angebot zu, können Sie sich mit einem Klick auf "wechseln" bei uns anmelden. 

Um Sie erfolgreich auf AVIA Erdgas ummelden zu können, benötigen wir Ihre alte Vertragsnummer bei Ihrem bisherigen Erdgasversorger, Ihren Namen, die Lieferadresse, Ihre Zählernummer, den aktuellen Zählerstand und falls gewünscht eine abweichende Rechnungsadresse.

Anschließend kündigen wir für Sie zum gewünschten Wechseltermin oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Falls Sie einen Sondervertrag mit persönlicher und/oder schriftlicher Kündigungspflicht haben, empfehlen wir Ihnen, selbst zu kündigen. Sollten Sie jedoch bereits vor der Antragsstellung selbst bei Ihrem Versorger gekündigt haben, informieren Sie uns bitte darüber.

Im Anschluss senden wir Ihnen Ihre Vertragsunterlagen zu.

Es kommt darauf an!

Bei einem Versorgerwechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird in der Regel zum übernächsten Monatsersten oder zum Ende einer eventuellen Vertragsbindung angemeldet. Ein Wechsel aus der Grund- oder Ersatzversorgung kann auch früher erfolgen. Sollte es sich bei Ihnen um einen Erstbezug oder Neueinzug handeln, kann ein Wechsel bis zu sechs Wochen rückwirkend durchgeführt werden.

Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Wir kündigen für Sie Ihren Vertrag bei Ihrem bisherigen Anbieter zum nächsten möglichen Zeitpunkt und schicken Ihnen alle notwenigen Vertragsunterlagen zu.

Unsere Musterrechnungen mit Erklärungen helfen Ihnen dabei, Ihre Rechnung richtig zu verstehen. Um das PDF interaktiv nutzen zu können, öffnen Sie es mit Adobe Reader.

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